BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung vom 08.10.2024 über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 180 „Solarpark Am Brändchen“ im Stolberger Stadtteil Zweifall
Der Rat der Kupferstadt Stolberg hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 neben der Annahme des Planentwurfes sowie der Abwägung sämtlicher eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 180 „Solarpark Am Brändchen“ im Stadtteil Zweifall beschlossen.
Auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt beschloss der Rat dabei einstimmig wie folgt:
„[…] der Rat beschließt die Verwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung […] des Bebauungsplanes Nr. 180 ‚Solarpark Am Brändchen‘ gem. § 3 (2) BauGB zu beauftragen.“
Die Bekanntmachung des Beschlusses wird angeordnet und hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Zielsetzung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wird ein Sondergebiet (Photovoltaik Freiflächenanlage) festgesetzt.
Die genaue Lage und die Umgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes gehen aus dem beigefügten Kartenausschnitt hervor. Die genaue katastermäßige Umgrenzung des Bebauungsplanes wird durch diesen selbst festgesetzt (hier: Gemarkung Zweifall Flur 4, Flurstück 325 (tw.) sowie Gemarkung Gressenich, Flur 13 Flurstück 102 (tw.)).
© Katasteramt der StädteRegion Aachen / 749 / 2003
Die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 180 „Solarpark Am Brändchen“ inkl. der Begründung und des Umweltberichtes findet in der Zeit vom 16.10. bis einschließlich 18.11.2024 statt.
Die genannte Planung sowie die Bekanntmachung können jederzeit bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist unter www.stolberg.de/beteiligung eingesehen werden. Zusätzlich hängt die Planung öffentlich und leicht zugänglich zu jedermanns Einsicht im Foyer der Zweifaller Straße 277, 52224 Stolberg zu den allgemeinen Öffnungszeiten aus:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt (61.1) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, über das Beteiligungsportal www.stolberg.de/beteiligung (siehe QR-Code) oder per Email an stadtentwicklung@stolberg.de abgegeben werden. Stellungnahmen sind bevorzugt digital einzureichen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
- Aktuelle Nutzung des Geltungsbereiches als brachliegender ehemaliger Sportplatz sowie seiner Umgebung
- Lärm- und andere Emissionen
- Gefährdungsabschätzung hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch für Industrie- und Gewerbegrundstücke
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt / Landschaft
- geschützte Arten und artenschutzrechtliche Belange und Vorkommen im Plangebiet
- Tiere und Pflanze, Eingriffe in Natur und Landschaft und Begrünungsmaßnahmen
- Sicherung der Landschaft und des Landschaftsbildes
Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Boden und Wasser
- Stoffliche Vorbelastung im Plangebiet
- Versiegelung des Bodens, Versickerungsfähigkeit, Erosionsgefährdung
- Grundwasser, Grundwasserstände und Grundwasserqualität
- Oberflächengewässer und Hochwasserbelange
- Berücksichtigung von Starkregenereignissen
Schutzgüter Luft und Klima
- Luftschadstoffe und deren Einwirkungen auf das Plangebiet und seine Umgebung
- klimatische Verhältnisse sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Kaltluftbildungspotenzial des Areals und Fernwirkung des Areals aufgrund von Kaltluftflüssen
- Veränderungen durch den globalen Klimawandel
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
- bestehende Beeinflussung
- kumulative Wirkungen
Weitere Belange des Umweltschutzes
–Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
–Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
– Darstellung von Landschaftsplänen sowie Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
– Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB den Buchstaben A bis I
Die ausliegenden Unterlagen beinhalten folgende umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen:
Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I)
H. Fehr, 2022
Ergänzung der ASP I zum Nachtkerzenschwärmer
H. Fehr, 2023
Bodenuntersuchung nach BBodSchV, Wirkungspfad Boden-Mensch
BGU – Gesellschaft für Baustoffüberwachung und geotechnischen Umweltschutz mbH, 2023
Bodenuntersuchungen zur Durchlässigkeit des Bodens
BGU – Gesellschaft für Baustoffüberwachung und geotechnischen Umweltschutz mbH, 2024
Gutachten hinsichtlich des Baus einer Feuerwehrumfahrt
BGU – Gesellschaft für Baustoffüberwachung und geotechnischen Umweltschutz mbH, 2024
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
BKR Aachen, 2024
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg zu den bergbaulichen Verhältnissen vor Ort.
Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Erdbebengefährdung
Stellungnahme der StädteRegion Aachen zur stofflichen Bodenbelastung und zum Artenschutz.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt in seiner Sitzung am 25.09.2024 bestätigten Ergebnisse aus den Verfahrensschritten gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB mit öffentlich ausliegen.
Soweit in diesem Bebauungsplan Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art-, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der o.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4a (6) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, einen Beauftragten zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Ratsentscheidung werden dem Beauftragten in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Die o.g. Planung sowie die Bekanntmachung können zusätzlich auf der Internetseite der Kupferstadt Stolberg unter www.stolberg.de unter der Rubrik „Bauen & Planen“ unter dem Punkt „Stadtentwicklung“, „Bürgerbeteiligung“, „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung“ eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in dem o.g. Bauleitplanverfahren Daten von natürlichen und juristischen Personen erhoben, verarbeitet und dauerhaft gespeichert sowie einem bestimmten Personenkreis zur Information zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der städtischen Internetseite www.stolberg.de unter der Rubrik „Bauen & Planen“, „Stadtentwicklung“ unter dem Punkt „Bürgerbeteiligung“, „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung“.
Stolberg (Rhld.), den 08.10.2024
Der Bürgermeister
Patrick Haas
WICHTIG: Die Inhalte dieser Website stellen keine verbindlichen Auskünfte der Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt dar. Sie dienen ausschließlich der unverbindlichen und zusätzlichen Information. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt und beachten Sie die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Kupferstadt Stolberg. Rechtlich maßgeblich sind allein die Originalunterlagen.
Online unter diesem Link können Sie folgende Unterlagen einsehen:
- Planzeichnung BP
- Textliche Festsetzungen BP
- Begründung und Umweltbericht BP
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag
- Planzeichnung FNP-Änderung
- Begründung und Umweltbericht FNP
- Artenschutzprüfung (Stufe I) und Eingriffsregelung und Biotoptypen, Konflikte-Maßnahmen
- Ergänzung ASP I Nachtkerzenschwärmer
- Baugrunduntersuchung
- Bodenuntersuchung nach BBodSchV
- Untersuchungen zur Bodendurchlässigkeit
- Sitzungsvorlage, Beschlussauszug und Bekanntmachungstext